Untersuchungen und Meldungen

Die Beobachtungsstelle für technische Massnahmen klärt aufgrund ihrer eigenen Beobachtungen oder gestützt auf Meldungen ab, ob Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Anwendung technischer Massnahmen vorliegen.

 

Sie vermuten, dass eine technische Massnahme eine erlaubte Verwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten behindert? Melden Sie dies der Beobachtungsstelle mittels Meldeformular.

  
 

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