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Welche Markenart wählen?
Individualmarke
Die Individualmarke ist die häufigste Markenart. Mit der Individualmarke kennzeichnet ein Unternehmen seine Produkte und Dienstleistungen (z.B. SWISSCOM).
Kollektivmarke
Eine Kollektivmarke steht für Waren oder Dienstleistungen einer Vereinigung von Fabrikations-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen (z. B. FLEUROP, COIFFEURSUISSE). Als Hinterleger kommen nur Vereinigungen infrage, keine natürlichen Personen. Ein Reglement legt fest, wer die Marke gebrauchen darf.
Garantiemarke
Die Garantiemarke gewährleistet bestimmte Eigenschaften von Waren und Dienstleistungen (z. B. Qualitätsmerkmale oder die geografische Herkunft). Der Markeninhaber ist verantwortlich, dass die reglementarisch festgelegten Anforderungen erfüllt werden. Als Hinterleger kommen alle Personen infrage. Um nicht in Interessenkonflikte zu geraten, darf der Markeninhaber die Marke weder selber gebrauchen noch in irgendeiner wirtschaftlichen Verbindung mit den Markenbenutzern stehen (z. B. IP SUISSE).
Geografische Marke
Das System der geografischen Marke setzt zwingend eine vorgängige Registrierung oder eine von der Schweiz anerkannte ausländische (kontrollierte) Ursprungsbezeichnung, geografische Angabe oder das Bestehen einer Verordnung des Bundesrates beziehungsweise eine gleichwertige ausländische Regelung voraus.
Aktuelles
Agenda
23.10.2024 | Veranstaltung, Herkunftsangaben, IGE.IPI, News
Internationales Treffen von juristischen Experten für geografische Angaben
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18.09.2024 | Veranstaltung, Veranstaltungen
Conférence sur le partage de données – 17 octobre 2024
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