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Aktualitäten
01.07.2024 | Recht und Politik, Urheberrecht
Neue Weisung zur Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften
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Verwendung von Swissness zu Werbezwecken
Die Bezeichnung «Schweiz» - allein oder zusammen mit anderen Begriffen wie «Made in Switzerland», «Schweizer Rezept» oder «Swiss Quality» verwendet - ist eine Herkunftsangabe. Bildzeichen wie das Schweizerkreuz, das Matterhorn, Wilhelm Tell oder die Helvetia gelten ebenfalls als Schweizer Herkunftsangaben.
Ein Produzent oder Dienstleistungsanbieter benötigt keine Bewilligung für die Verwendung der Herkunftsangabe «Schweiz». Diese kann folglich frei verwendet werden, sofern sie zutreffend ist, d.h. sofern die fraglichen Waren oder Dienstleistungen tatsächlich aus der Schweiz stammen.
Dies garantiert, dass Schweiz drin ist, wo Schweiz draufsteht. Unternehmen, die die Herkunftsangabe «Schweiz» verwenden wollen, müssen deshalb darauf achten, dass ihre Waren und Dienstleistungen den gesetzlich verankerten Kriterien für die Schweizer Herkunft entsprechen.
Im Gegensatz zum Schweizerkreuz ist der Gebrauch des Schweizer Wappens für private Unternehmen nicht erlaubt.
Aktuelles
01.07.2024 | Recht und Politik, Urheberrecht
Neue Weisung zur Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften
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27.05.2024 | Patente, Medienmitteilung, Recht und Politik, Konferenz
Neues internationales Abkommen über Geistiges Eigentum und genetische Ressourcen und assoziiertes traditionelles Wissen verabschiedet
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Agenda
13.02.2023 | Weiterbildung, Veranstaltung
Zoom-Anlass “Geschäftsideen schützen! – Aber wie?»
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19.01.2023 | Recht und Politik, Veranstaltung
Fachtagung: «Geistiges Eigentum und Nachhaltigkeit» der Universität Genf
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07.07.2022 | Patente, Weiterbildung, Veranstaltung
IP@Lunch: Revidiertes Schweizer Patentgesetz - Ein Mehrwert?
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