Geografische Angaben in der Schweiz registrieren

Grundsätzlich schützt das Markenschutzgesetz alle Herkunftsangaben von Waren und Dienstleistungen gegen eine unzutreffende Verwendung, ohne dass dafür ein entsprechender Eintrag notwendig wäre. Interessierte Branchen haben zusätzlich die Möglichkeit, geografische Angaben (z.B. „Genève“ für Uhren) in ein Register und gestützt darauf als geografische Marke einzutragen. Dies erlaubt ihnen, einen offiziellen Schutztitel in der Schweiz zu erhalten und somit von mehr Rechtssicherheit zu profitieren. Das vereinfacht die künftige Erlangung und Durchsetzung des Schutzes insbesondere auch im Ausland deutlich.

 

Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und verarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen werden beim Bundesamt für Landwirtschaft registriert. Die Gesuche müssen von einer für die betreffenden Produzenten repräsentativen Gruppierung eingereicht werden und ein Pflichtenheft mit einer Definition des Erzeugnisses und seiner Herstellungsmethode enthalten.

 

Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben von nicht landwirtschaftlichen Erzeugnissen werden hingegen beim IGE registriert. Auch in diesem Fall muss das Gesuch von einer für die betreffenden Produzenten repräsentativen Gruppierung eingereicht werden und ein Pflichtenheft mit einer Definition des Erzeugnisses und seiner Herstellungsmethode enthalten.

 

Geografische Angaben für Weine (insbesondere KUB) werden durch spezifische Gesetze auf Bundes- und Kantonsebene geregelt.

 

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