Kosten und Gebühren

 

Internationale Registrierung gemäss Madrider Abkommen und Protokoll

Stand 1. Januar 2020

 

Registrierung

   

Bearbeitungsgebühr des Instituts (nationale Gebühr)
Die voraussichtlichen OMPI-Gebühren können Sie mit diesem Gebühren-Rechner (auf Englisch) berechnen, sie müssen direkt der OMPI bezahlt werden.

CHF

100

 

Individuelle Gebühren

Für die unten aufgeführten Vertragsparteien ist eine individuelle Gebühr  geschuldet:

 

Antigua Barbuda . Arabische Republik Syrien . Australien . Bahrain . BES Inseln . Brasilien . Brunei Darussalam . Curaçao . Dänemark . Estland . Europäische Union . Finnland . Gambia . Georgien . Ghana . Griechenland . Grossbritannien . Indien . Indonesien . Irland . Island . Israel . Japan . Kambodscha . Kanada . Kolumbien . Laos . Malaysia . Mexiko . Neuseeland . Norwegen . OAPI . Oman . Philippinen . Republik Korea (Süd-Korea) . Sambia . Samoa . Schweden . Singapur . St-Martin . Thailand . Tunesien . Türkei . Turkmenistan . Usbekistan . Vereinigte Staaten von Amerika . Zimbabwe

 

Bitte beachten Sie, dass die individuellen Gebühren häufigen Änderungen unterworfen sein können.

 

Benennung nach der internationalen Registrierung

GrundgebührCHF300
Ergänzungsgebühr für jedes benannte Land (Abkommen oder Protokoll), ausgenommen für bestimmte Vertragsparteien des Madrider Protokolls, welche eine individuelle Gebühr verlangen – siehe Liste hier obenCHF100
 

Änderungen

Vollständige oder teilweise ÜbertragungCHF177
Einschränkung des Waren- und DienstleistungsverzeichnissesCHF177
Änderung des Namens und/oder der Adresse des/der Inhabers/in für eine oder mehrere Marken des/der gleichen Inhabers/in, wenn die gleiche Änderung gleichzeitig beantragt wirdCHF150
Eintragung oder Änderung der Eintragung einer LizenzCHF177
 

Erneuerung

Kann nicht über das Institut abgewickelt werden. Der Antrag muss direkt bei der WIPO gestellt werden.
 

Verwandte Themen

 

Jobs

 

Jobs