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Verlängerung des Schutzes für an Kindern geprüfte Arzneimittel
Arzneimittelhersteller können den Schutz für ein zugelassenes Erzeugnis mittels eines ergänzenden Schutzzertifikats (ESZ) um bis zu fünf Jahre nach Ablauf des Patentschutzes verlängern lassen. Ausserdem können sie, wenn sie zu einem Arzneimittel pädiatrische Studien durchgeführt haben, den Schutz um (gegebenenfalls weitere) sechs Monate verlängern lassen (so genannte pädiatrische Verlängerung).
Die sechsmonatige Verlängerung kann auf zwei Arten erreicht werden:
- entweder indem ein bereits erteiltes (herkömmliches) ESZ verlängert wird, oder, wenn noch kein herkömmliches ESZ vorliegt
- durch ein pädiatrisches ergänzendes Schutzzertifikat (PESZ), welches direkt an die Patentlaufzeit anknüpft.
Dokumente & Links
- Hintergrundinformationen zur Einführung der pädiatrischen Verlängerungen
- Schweizerisches Heilmittelinstitut Swissmedic: Kinderarzneimittel
- Richtlinien für die Sachprüfung der nationalen Patentanmeldungen
- Antrag auf Erteilung eines pädiatrischen ergänzenden Schutzzertifikates
- Antrag auf Verlängerung eines ergänzenden Schutzzertifikates für Arzneimittel
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