So beschreiben Sie Ihre Erfindung

Laut Patentgesetz ist die Erfindung in der Patentanmeldung so darzulegen, dass eine Fachperson sie nachvollziehen und ausführen kann. Die Aufgabe muss klar umrissen und der Lösungsweg verständlich dargelegt sein. Alle notwendigen Merkmale müssen von Anfang an ausreichend beschrieben sein. Denn die ursprünglichen technischen Unterlagen bestimmen, was geschützt werden kann.


Die Beschreibung ist üblicherweise wie folgt aufgebaut:

  • Titel
    Der Titel soll eine kurze und genaue technische Bezeichnung des Erfindungsgegenstandes sein. Er darf keine Fantasiebezeichnungen oder Marken enthalten.
  • Technisches Gebiet
    Der Anmelder ordnet seine Erfindung einem technischen Gebiet zu.
  • Stand der Technik
    Der Anmelder beschreibt die ihm bisher bekannte Technik, soweit dies für das Verständnis der Erfindung nützlich ist. Diese Schilderung kann sich auf veröffentlichte Literatur, beispielsweise Patentschriften, stützen.
  • Aufgabe der Erfindung
    Aus dem technischen Gebiet und dem Stand der Technik lässt sich ein technisches Problem ableiten. Die Erfindung soll dieses Problem lösen.
  • Kurze Darstellung der Erfindung
    Es muss klar ersichtlich sein, wie die Aufgabe durch die Erfindung gelöst wird. Die wesentlichen Merkmale der Erfindung können hier kurz und prägnant umrissen werden. Zudem können die Vorteile der Erfindung gegenüber dem Stand der Technik hervorgehoben werden.
  • Aufzählung der Zeichnungen
    Enthalten die technischen Unterlagen Zeichnungen, sind diese in einem Verzeichnis aufzuführen, versehen mit einer kurzen Angabe, was jede Zeichnung darstellt.
  • Detaillierte Beschreibung der Erfindung
    Dieser Teil ist oft der umfangreichste. Hier ist mindestens ein Weg in einer für eine Fachperson verständlichen Art und Weise aufzuzeigen, wie die Erfindung ausgeführt werden kann. Alle für die Erfindung notwendigen Merkmale sind zu offenbaren. Sollen spezielle Ausführungsformen oder zusätzliche Anwendungen auch geschützt werden, so sind die entsprechenden Zusatzmerkmale in den technischen Unterlagen darzulegen. Dies geschieht in der Regel mit Beispielen, die anhand von Zeichnungen erläutert werden. Dazu sind die in den Zeichnungen enthaltenen Bezugszeichen sehr dienlich.
    Bei Patentanmeldungen für chemische Stoffe muss mindestens ein Herstellungsbeispiel beschrieben werden. Der Stoff muss ferner anhand physikalischer Daten identifizierbar sein.


Eine präzise und detaillierte Beschreibung bildet die Grundlage für die rechtliche Auslegung der Patentansprüche.

 

 
 

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