IP-Beratungsnetzwerk

Unentgeltliche Erstberatung bei Fragen zum Patentschutz und zum urheberrechtlichen Schutz von Software

 

Patentanwälte aus der Schweiz und Liechtenstein, die in unserem Netzwerk mitwirken, beraten kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelpersonen bis 45 Minuten lang unentgeltlich in Fragen zum Patentschutz und zum urheberrechtlichen Schutz von Software. Bei dieser Erstberatung können Sie Ihre dringendsten Fragen klären, erfahren, wie Sie weiterfahren sollen und ob eine weitere Beratung nützlich wäre. In diesem Fall zeigt Ihnen der Patentanwalt gerne die weiteren Kosten auf.

 

Ein Patentverfahren kann komplex und kostspielig sein und die Erstellung einer Patentanmeldung erfordert fundierte Fachkenntnisse. Wir empfehlen Ihnen daher, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Sie erhöhen damit die Chancen, ein wirksames und wirtschaftlich wertvolles Patent zu erhalten. Denn enthält Ihre Patentanmeldung bereits zu Beginn Fehler oder inhaltliche Defizite, können diese oft nicht mehr oder nur teilweise korrigiert werden. Das kann dazu führen, dass Ihre Erfindung nicht vollständig abgedeckt ist und das erteilte Patent weniger wirtschaftlichen Nutzen hat.

 

Eine patentanwaltliche Beratung stellt eine Dienstleistung dar, die grundsätzlich verrechnet wird. Viele Patentanwälte bieten jedoch eine kostenlose Erstberatung an, in der Sie erste Fragen klären können. Über das IP-Beratungsnetzwerk können Sie leicht einen geeigneten Patentanwalt in Ihrer Region finden.

 

Die Erstberatungen finden direkt in den teilnehmenden Kanzleien statt und werden von qualifizierten Personen durchgeführt.

 

Haben Sie Interesse? Kontaktieren Sie bitte direkt die Patentanwaltskanzlei Ihrer Wahl. Bitte beachten Sie, dass Sie nur einmal eine unentgeltliche Beratung nutzen dürfen.

 

Informationen für interessierte Patentanwälte

Das IP-Beratungsnetzwerk ist ein gemeinsames Projekt des IGE und den drei Patentanwaltsverbänden VESPA, VSP, und LIPAV. Möchten Sie mitwirken? Die Teilnahmevoraussetzungen, die vertraglichen Grundlagen und Angaben zum Vorgehen können Sie der Zusammenarbeitsvereinbarung entnehmen.

 

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