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Missbräuchliche technische Massnahmen melden
Sie vermuten, dass eine technische Massnahme eine erlaubte Verwendung (Art. 19 – 28 Urheberrechtsgesetz URG) von urheberrechtlich geschützten Inhalten behindert? Möglicherweise hat die Beobachtungsstelle Ihr Anliegen bereits abgeklärt. Andernfalls können Sie der Beobachtungsstelle über das nachstehende Formular eine Meldung machen.
Zurzeit liegen der Beobachtungsstelle für technische Massnahmen keine Meldungen vor.
Aktuelles
24.02.2025 | Medienmitteilung
Vincenza Trivigno vom Bundesrat in den Institutsrat des IGE gewählt
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20.02.2025 | Recht und Politik, Urheberrecht
KI-Regulierung Schweiz: Bundesrat mit sektoralem Ansatz
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Agenda
23.10.2024 | Veranstaltung, Herkunftsangaben, IGE.IPI, News
Internationales Treffen von juristischen Experten für geografische Angaben
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18.09.2024 | Veranstaltung, Veranstaltungen
Conférence sur le partage de données – 17 octobre 2024
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