Die Erteilung des Schweizer Patents

Sind alle Anforderungen erfüllt, schliessen wir die Prüfung ab und erteilen das Patent. Der Anmelder erhält eine Patentschrift und eine Urkunde. Mit der Erteilung tragen wir das Patent in das schweizerische Patentregister ein und veröffentlichen die Patentschrift auf www.swissreg.ch.

 

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