Die Schweiz unterzeichnet den internationalen Vertrag über Geistiges Eigentum, Genetische Ressourcen und Assoziiertes Traditionelles Wissen

An der Sitzung vom 19. Februar 2025 beschloss der Bundesrat, den neuen Vertrag der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) über Geistiges Eigentum, genetische Ressourcen und assoziiertes traditionelles Wissen zu unterzeichnen. Dieser Vertrag regelt die Offenlegung der Herkunft von genetischen Ressourcen und des damit assoziierten traditionellen Wissens bei Patentanmeldungen. Er soll zur weltweiten Harmonisierung entsprechender nationaler Regelungen beitragen, was wiederum Forschung und Innovation in diesem Bereich begünstigt. Gleichzeitig soll er zu einem besseren globalen Schutz der Biodiversität und des traditionellen Wissens indigener Völker beitragen. Die Schweiz kennt bereits seit 2008 eine solche Offenlegungspflicht im Patentgesetz.

 

Genetische Ressourcen und das damit assoziierte traditionelle Wissen von indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften sind wichtige Bestandteile der Biodiversität. Sie können als Ausgangspunkt für Innovationen in unterschiedlichen Bereichen dienen. Beispielsweise kann traditionelles Wissen über die heilende Wirkung einer Pflanze die Erforschung und Entwicklung von neuen medizinischen Wirkstoffen erleichtern. Genetische Ressourcen und traditionelles Wissen spielen zudem eine wichtige Rolle für Innovationen in den Bereichen Kosmetik, Landwirtschaft und Ernährung sowie Biotechnologie. Deshalb können auch patentierbare Erfindungen auf diesen Ressourcen oder diesem Wissen beruhen.  


Alle Länder haben laut dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt souveräne Rechte über ihre natürlichen Ressourcen und somit auch das Recht, den Zugang zu ihren eigenen genetischen Ressourcen zu regeln. Deshalb forderten insbesondere die biodiversitätsreichen Länder des Südens sowie die indigenen Völker seit Jahren eine Offenlegung der Herkunft der genetischen Ressourcen und des traditionellen Wissens bei Patenanmeldungen. Mit dieser Transparenzmassnahme soll auch die sogenannte «Biopiraterie» verhindert und die Aufteilung der Vorteile, die sich aus der Nutzung dieser Ressourcen ergeben, erleichtert werden.


Der neue Vertrag der WIPO enthält Regeln, wie die Offenlegungspflicht für genetische Ressourcen und für assoziiertes traditionelles Wissen bei Patentanmeldungen auszugestalten ist. Er bestimmt, welche Informationen über genetische Ressourcen und traditionelles Wissen offengelegt werden müssen und welche Massnahmen bei einer Nicht-Einhaltung dieser Pflicht ergriffen werden können.


Die Schweiz kennt bereits seit 2008 eine Offenlegungspflicht für genetische Ressourcen und für assoziiertes traditionelles Wissen bei Patentanmeldungen (Art. 49a Patentgesetz), welche mit dem neuen Vertrag der WIPO vereinbar ist. Die Umsetzung des WIPO-Vertrags erfordert keine Gesetzesänderungen in der Schweiz. Nach dessen Unterzeichnung wird das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) einen Entwurf für eine Botschaft an die eidgenössischen Räte ausarbeiten und diesen dem Bundesrat bis Ende 2026 vorlegen. 

 
 

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