Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften

Die Verwertungsgesellschaften brauchen für die Ausübung ihrer Tätigkeit eine Bewilligung des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE). Das IGE nimmt, zusammen mit der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK), auch die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften wahr.

 

Allfällige Beschwerden über Verwertungsgesellschaften richten Sie bitte per E-Mail (aufsichtnot shown@ipito make life hard for spam bots.ch) an das IGE.

 

Verfügungen des IGE zur Aufsicht

 
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