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Beanstandung eines Hörbuchs
Im Februar 2009 ist der BTM eine weitere Meldung gemacht worden. Es ging dabei um ein Hörbuch, das der Käufer in Form einer CD erworben hatte. Er beanstandete in seiner Meldung, dass sich das Hörbuch nicht auf sein MP3-Gerät abspeichern liess. Die BTM untersuchte, ob eine Kopiersperre den Käufer des Hörbuchs an einer gemäss der Schutzausnahme des Eigengebrauchs zulässigen Vervielfältigungshandlung hinderte.
Die von der BTM vorgenommenen Abklärungen haben ergeben, dass das Abspeichern des Hörbuchs auf das MP3-Gerät nicht wegen einer Kopiersperre sondern wegen einer Fehlmanipulation des Käufers nicht funktioniert hatte. Die im Rahmen der Untersuchung beim Verleger eingeholten Instruktionen haben es dem Käufer des Hörbuchs schliesslich ermöglicht, die beabsichtigte Vervielfältigungshandlung vorzunehmen. Die Behandlung dieser Meldung durch die BTM führte somit zu einem positiven Ergebnis.
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