KI-Regulierung Schweiz: Bundesrat mit sektoralem Ansatz

Am 12. Februar sich der Bundesrat mit Fragen der KI-Regulierung befasst und sich für einen sektorbezogenen Ansatz entschieden (siehe Medienmitteilung vom 12.2.2025). Allfällige gesetzliche Anpassungen sollen für Rechtssicherheit sorgen und gleichzeitig der raschen Entwicklung und dem Potential der künstlichen Intelligenz Rechnung tragen.

 

 

Was bedeutet dieser Entscheid des Bundesrats für das Gebiet des Geistigen Eigentums? Gestützt auf die «Auslegeordnung zur Regulierung von künstlicher Intelligenz» des UVEK vom 12. Februar 2025, gilt dem Gebiet des Geistigen Eigentums ein besonderes Augenmerk. Bezüglich Urheberrechts wird festgehalten, dass generative KI-Systeme häufig mit urheberrechtlich geschützten Werken trainiert würden. Gleichzeitig nutzten immer mehr Personen KI-Systeme, um selbst Inhalte wie Bilder, Texte oder Musik zu erstellen. Dies werfe urheberrechtliche Fragen auf, welche zurzeit aus rechtlicher Sicht umstritten sind. Rechtsicherheit sieht anders aus. 

 

Die Einführung eines Leistungsschutzes für Medien soll nicht durch zeitliche Verzögerungen behindert werden. Daher wurde die KI-Regulierung, basierend auf den Rückmeldungen in der Vernehmlassung, im Gesetzgebungsprojekt zur Einführung eines Leistungsschutzes für Medien ausgeklammert. Die Auslegeordnung des UVEK legt jedoch nahe, dass das Urheberrecht nun überprüft werden sollte, um die durch KI entstehenden Herausforderungen zu berücksichtigen und die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Eben das zu tun, sowie ganz konkrete Anpassungen im Urheberrecht fordert die Motion 24.4596 Gössi «Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch», die der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung zur Annahme empfohlen hat.

 

Im Gegensatz zum Urheberrecht sieht die Auslegeordnung beim Patentrecht aktuell keinen regulatorischen Bedarf. Seit 2016 steige die Menge an Patentanmeldungen KI-basierter Erfindungen exponentiell und scheine soweit keine Herausforderungen in diesem Bereich zu bieten. Dies indiziere, dass das System zufriedenstellend funktioniert. Es sollte allerdings eine klare Praxis in Bezug auf die Offenlegung von Trainingsdaten für KI-basierte Erfindungen geschaffen werden. Der steigende Einsatz von KI könnte zu einer Weiterentwicklung der patentrechtlichen Begriffe der Neuheit und Erfindung führen. Ausserdem sollten die patentrechtlichen weltweiten Entwicklungen in Bezug auf eine natürliche Person als Erfinderin aufmerksam verfolgt werden.

 

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