Leitfaden für Innovative und Kreative

 

Marken

Eine Marke im rechtlichen Sinn ist ein geschütztes Kennzeichen, mit dem ein Unternehmen seine Waren oder Dienstleistungen von solchen anderer Unternehmen unterscheidet.

Grundsätzlich können alle grafisch darstellbaren Zeichen Marken im Sinne des Gesetzes sein: z.B. Wörter (z.B. Victorinox), Buchstabenkombinationen (z.B. ABB), Zahlenkombinationen (z.B. 501), bildliche Darstellungen (z.B. SBB-Logo), dreidimensionale Formen (z.B. Mercedes-Stern), Slogans (z.B. «Katzen würden Whiskas kaufen»), Kombinationen dieser Elemente, oder auch aus Tonfolgen bestehende akustische Marken (z.B. Ricola-Melodie mit Gesang).

Markenschutz entsteht durch Eintragung des Zeichens im Markenregister. Sie müssen dabei angeben, für welche Produkte (Waren- und Dienstleistungsklassen) Sie die Marke eintragen und auch benutzen wollen. Als Markeninhaber können Sie anschliessend anderen verbieten, ein identisches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen zu verwenden.

 

Gut zu wissen

  • Oft wird angenommen, eine Firma, d.h. der Name eines Unternehmens, sei automatisch auch als Marke geschützt – was ein Irrtum ist. Eine Firma kann aber als Marke im Markenregister eingetragen und somit geschützt werden, wenn die Eintragungserfordernisse erfüllt sind.
  • Die Verwendung des Schutzrechtsvermerks ® (Registered) ist nicht obligatorisch und hat in der Schweiz keinen Einfluss auf die Rechte des Markeninhabers. Es kann aber Dritte darüber informieren, dass eine Marke eingetragen ist, und allenfalls Verletzungen vorbeugen. Wer den Schutzrechtsvermerk verwendet, ohne eine Marke eingetragen zu haben, macht sich strafbar.
 

Weitere Informationen

 

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  • Swissreg: In der Schutzrechtsdatenbank finden Sie Informationen zu Schweizer Marken und Markengesuchen sowie internationalen Marken mit Schutzausdehnung auf die Schweiz. Ausserdem können Sie gezielt nach Veröffentlichungen suchen, wie z. B. Neueintragungen und Registeränderungen.
 

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