Patentschutz

Was wird geschützt?

Erfindungen, d. h. technische Lösungen im Bereich der Technik

Wie entsteht der Schutz?

Erteilung des Erfindungspatentes

Minimalanforderungen
  • Neuheit
  • gewerbliche Anwendbarkeit
  • erfinderische Tätigkeit
  • Offenbarung der Erfindung
Kein Schutz
  • Tierrassen, Pflanzensorten
  • Verfahren der Diagnose, Therapie oder Chirurgie am menschlichen oder tierischen Körper
  • Verwertung verstösst gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten
  • bestimmte biotechnische Erfindungen
Schutzausnahmen

Privatgebrauch, Forschung und Lehre

Schutzumfang

Definiert durch Patentansprüche («claims»)

Schutzdauer

max. 20 Jahre

Gängige Symbole oder Hinweise

+pat+; pat. pend. (Erfindung zum Patent angemeldet)
Verwendung fakultativ, Missbrauch strafbar

Diverse Gebühren (CH)

200 CHF (Anmeldung),
500 CHF (Recherche zur schweizerischen Patentanmeldung),

500 CHF (Prüfung)

Jahresgebühren  (CH)

100 CHF für das 4. Jahr, danach erhöhen sich die Gebühren jährlich

Besonderheiten

Neuheit und erfinderische Tätigkeit werden in der Schweiz von Amtes wegen nicht geprüft. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) empfiehlt daher, eine Patentrecherche durchzuführen.

 

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