Nationale Patentanmeldung

Wollen Sie eine Erfindung nur in wenigen Ländern schützen, sind direkte Anmeldungen bei den nationalen Ämtern gewöhnlich am günstigsten.

 

Schutz in der Schweiz

Der Verfahrensablauf gibt Ihnen einen Überblick über das Schweizer Patentanmelde- und -erteilungsverfahren.
In der Rubrik Anmeldung und Prüfung stellen wir das Verfahren im Detail vor.

 

Schutz in mehreren Ländern

Für einen multinationalen Schutz reichen Sie in jedem Land eine Patentanmeldung technisch gleichen Inhalts ein. Das Datum der ersten Anmeldung gilt als Prioritätsdatum. Die weiteren Anmeldungen müssen Sie innert der folgenden 12 Monate einreichen. Das Prioritätsdatum gilt dann als Stichdatum für den Stand der Technik für alle Anmeldungen dieser Patentfamilie.

Gesetzliche Grundlagen, Anmeldevorschriften sowie Prüfungs- und Erteilungsverfahren unterscheiden sich von Land zu Land. Die notwendigen Unterlagen beschaffen Sie sich mit Vorteil direkt bei den nationalen Ämtern. Auf der Website des Europäischen Patentamts  finden Sie eine Übersicht über die Ämter aller Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation. Bei Bedarf vermitteln auch wir gerne die Adressen.

 

Vorteile nationaler Einzelanmeldungen

  • Für Schutz in nur wenigen Ländern sind nationale Anmeldungen meist günstig und am wenigsten aufwendig.
  • In der Schweiz können Sie mit der Recherche zur schweizerischen Patentanmeldung günstig Neuheit und erfinderische Tätigkeit der Erfindung beurteilen. Sie können die Rechercheergebnisse noch innerhalb des Prioritätsjahres erhalten und sich rechtzeitig für einen Schutz in weiteren Ländern entscheiden.
  • Durch eine nationale Patentanmeldung haben Sie das Prioritätsdatum gesichert. Das Prioritätsjahr können Sie nutzen, um z. B. Ihren Prototypen zu verfeinern, die technische Machbarkeit nachzuweisen oder Investoren zu suchen. Bis zum Ende des Prioritätsjahrs können Sie weitere nationale oder eine internationale Patentanmeldung einreichen.
  • Falls in der Anmeldung etwas Wichtiges fehlt und Sie neu anmelden müssen, ist dies nicht zu kostspielig.
  • Eine italienischsprachige Schweizer Patentanmeldung können Sie auch in Italien einreichen und umgekehrt. In den internationalen Patentanmeldeverfahren ist Italienisch keine Verfahrenssprache.
 

Nachteile nationaler Einzelanmeldungen

  • Parallele nationale Anmelde- und Erteilungsverfahren zu führen, kann aufwendig sein. Andere Landessprachen, nationale Verfahrensbesonderheiten, unterschiedliche Gebühren und Fristen erfordern häufig eine professionelle Unterstützung. Jahresgebühren müssen Sie teilweise unaufgefordert rechtzeitig begleichen.
  • Sie müssen sich bereits innerhalb von 12 Monaten entscheiden, in welchen weiteren Ländern Sie Patentschutz erhalten möchten.
 

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