Klassenübergreifende Nutzungen

Für Verwendungen ausserhalb der Klasse müssen auch Lehrpersonen die Rechte einholen. So etwa für Aufführungen von geschützten Werken durch ihre Schüler vor Publikum, wenn sie Fotos auf der Website der Schule veröffentlichen oder wenn sie allen Schülern der Schule – also nicht nur einer Klasse – einen aktuellen Film zeigen wollen.

 

Auch darf die Schulbibliothek DVDs und CDs nicht kopieren, um die Ausgaben für den Kauf zusätzlicher Exemplare zu sparen. Die Rechteinhaber sind den Schulen allerdings auch bei klassenübergreifenden Nutzungen entgegengekommen. Sie erlauben beispielsweise, dass in schulinternen Mediatheken vollständig aufgezeichnete Radio- und Fernsehsendungen bereitgehalten werden dürfen. Schüler dürfen zudem Musikstücke vortragen und Schülerdiscos veranstalten; nicht aber Opern, Operetten, Musicals oder Filme vorführen. Nähere Auskunft erteilt ihnen die Verwertungsgesellschaft ProLitteris.

 

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