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Topographien
Ein eigenständiges Schutzrecht
Dreidimensionale Strukturen im Bereich von Halbleitern sind seit 1993 als Topographie schützbar. Dies ist ein eigenständiges Schutzrecht, die genauen Schutzvoraussetzungen und Schutzdauer sind im Topographiengesetz (ToG) geregelt.
Eine Halbleiter-Topographie kann am Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum angemeldet werden. Sind die Anmeldeunterlagen gemäss Art. 14 ToG korrekt und die Anmeldegebühr bezahlt, erfolgt der Registereintrag. Die Schutzdauer für eine eingetragene Topographie beträgt in der Regel 10 Jahre (Art. 9 ToG).
Für Fragen und Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Welche Formalitäten sind für den Topographienschutz erforderlich?
Das Eintragungsverfahren ist einfach. Es ist ein Antrag zu stellen mit den nötigen Angaben (Formular (doc)), zudem sind Unterlagen zur Identifikation der Topographie einzureichen sowie die entsprechenden Schutzgebühren zu zahlen. Die Prüfung ist rein formal. Die Topographie selbst wird nicht geprüft.
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