Welche Bezeichnungen können eingetragen werden?

Für eine Eintragung als GUB oder GGA muss eine Bezeichnung der Definition nach der Verordnung über das Register für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben nicht landwirtschaftlicher Erzeugnisse entsprechen.

 

Eigenschaften von GUB und GGA

Als GUB oder GGA können nur rein verbale Bezeichnungen eingetragen werden. Dabei kann es sich um den Namen eines Landes, einer Region oder eines Ortes (z.B. einer Stadt) oder auch um eine traditionelle Bezeichnung handeln, die zwar kein Name eines Ortes ist, aber in der Wahrnehmung des angesprochenen Publikums klar mit einem bestimmten geografischen Ursprung verbunden ist.

 

Verwendung

Die Bezeichnung muss tatsächlich in Verbindung mit den betreffenden Erzeugnissen verwendet werden und einen überwiegenden oder ausschliesslichen Zusammenhang zwischen der Qualität, den Eigenschaften oder dem Ruf des Erzeugnisses und seinem geografischen Ursprung herstellen. Gattungsbezeichnungen können nicht als GUB oder GGA geschützt werden, weil das Publikum mit diesen keine besondere Erwartung mehr an die geografische Herkunft des Erzeugnisses verknüpft.

 

Beziehung zwischen Erzeugnis und geografischer Herkunft

GUB und GGA stellen eine besondere Beziehung zwischen der geografischen Herkunft und einem bestimmten Erzeugnis her, während Herkunftsangaben für alle Waren und Dienstleistungen gelten. Bei der Eintragung von GUB und GGA wird die Beziehung zwischen den Eigenschaften des Erzeugnisses und seiner geografischen Herkunft im Pflichtenheft näher definiert. Im Fall mehrerer Arten von Erzeugnissen mit derselben Bezeichnung ist für jedes Erzeugnis ein separates Eintragungsgesuch zu stellen.

 

Fragen zu Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben nicht landwirtschaftlicher Erzeugnisse können per E-Mail an unsere Experten gerichtet werden.
E-Mail: aop-igpnot shown@ipito make life hard for spam bots.ch

 

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