Ab dem 1. Dezember 2023 wird die Schweiz als «Depositing Office» am WIPO DAS teilnehmen. Ab diesem Datum kann beantragt werden, dass Prioritätsbelege für Schweizer Patentanmeldungen und Patente sowie für Designgesuche und Designs via WIPO DAS verfügbar gemacht werden. Hierzu genügt es, beim IGE den Upload des entsprechenden Prioritätsbelegs auf die Plattform WIPO DAS, unter Angabe des konkreten Schutzrechtes und einer E-Mail-Adresse, an welche der Zugangscode gesendet werden soll, zu beantragen.
Momentan ist dies in der Schweiz nur für Patentanmeldungen und Patente sowie Designgesuche und Designs möglich, nicht jedoch für Markengesuche und Marken. Weiter nimmt die Schweiz momentan nur als «Depositing Office» und nicht als «Accessing Office» teil. Das heisst, es kann nicht beantragt werden, dass das IGE selbst Prioritätsunterlagen mittels Zugangscode aus WIPO DAS bezieht, wenn ein Prioritätsdokument in einem Schweizer Verfahren einzureichen ist.