Internationale Designanmeldung bei der WIPO

Die WIPO bietet ein zentralisiertes System für die internationale Eintragung von Designs. Die Grundlage dafür ist das Haager Abkommen über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle, also Designs.


Sie können mit einer einzigen Anmeldung bis zu 100 Designs für über 65 Vertragsstaaten inklusive die EU, USA, Japan, Korea und Liechtenstein*  einreichen.

Weitere Informationen über die Einreichung, geografische Abdeckung, Locarno Klassifikation und Gebühren finden Sie direkt bei der WIPO.

Prioritätsbelege

 

Wenn Sie für die Anmeldungen im Ausland die Priorität einer Schweizer Anmeldung beanspruchen wollen, müssen Sie bei ausländischen Ämtern einen Prioritätsbeleg einreichen. Wir stellen Ihnen diesen gerne aus.

 

Hinweis für Ämter: Die Schweizer Prioritätsbelege enthalten einen Auszug aus dem Designregister sowie eine Kopie der Hinterlegungsbestätigung. Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente nicht gebunden sind.

 

 

WIPO DIGITAL ACCESS SERVICE (DAS)

Ab dem 1. Dezember 2023 wird die Schweiz als «Depositing Office» am WIPO DAS teilnehmen. Ab diesem Datum kann beantragt werden, dass Prioritätsbelege für Schweizer Patentanmeldungen und Patente sowie für Designgesuche und Designs via WIPO DAS verfügbar gemacht werden. Hierzu genügt es, beim IGE den Upload des entsprechenden Prioritätsbelegs auf die Plattform WIPO DAS, unter Angabe des konkreten Schutzrechtes und einer E-Mail-Adresse, an welche der Zugangscode gesendet werden soll, zu beantragen.

 

Momentan ist dies in der Schweiz nur für Patentanmeldungen und Patente sowie Designgesuche und Designs möglich, nicht jedoch für Markengesuche und Marken. Weiter nimmt die Schweiz momentan nur als «Depositing Office» und nicht als «Accessing Office» teil. Das heisst, es kann nicht beantragt werden, dass das IGE selbst Prioritätsunterlagen mittels Zugangscode aus WIPO DAS bezieht, wenn ein Prioritätsdokument in einem Schweizer Verfahren einzureichen ist.

 

* „Fussnote“: Das Fürstentum Liechtenstein hat im Gegensatz zum Patent keinen Staatsvertrag für das Design mit der Schweiz. Designanmeldungen für LI können beim Liechtensteinischen Amt für Volkswirtschaft (AVW) getätigt werden.

 

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