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Europäische Patentanmeldung
Über ein zentrales Verfahren am Europäischen Patentamt (EPA) können Sie mit einer einzigen Anmeldung Patentschutz in allen Mitgliedsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ), einschliesslich der Schweiz erhalten.
Anmeldung
Sie können die Anmeldung zum europäischen Patent (EP) in Deutsch, Französisch oder Englisch beim Europäischen Patentamt (EPA), oder, wenn Sie oder Ihre Firma in der Schweiz oder in Liechtenstein domiziliert sind, bei uns einreichen.
Ab Anmeldung bis zur Erteilung erhalten Sie einen vorläufigen Patentschutz in allen Mitglieds- und assoziierten Staaten des Europäischen Patentübereinkommens. Einen Überblick über diese Staaten finden Sie auf der Seite des EPA.
Prüfung und Erteilung
Das EPA prüft mithilfe einer Recherche zum Stand der Technik, ob Ihre Erfindung neu und erfinderisch ist. Die Resultate sind dabei ohne Gewähr: Im zentralen Einspruchs- oder in einem Gerichtsverfahren können Dritte die Neuheit und die erfinderische Tätigkeit dennoch anfechten.
Mit der Patenterteilung und nach Ablauf der Einspruchsfrist endet die Zuständigkeit des EPA. Das Europäische Patent wird in den benannten Vertragsstaaten rechtskräftig und wie ein national erteiltes Patent geführt.
Gebühren
Bis zur Erteilung fallen beim EPA Anmelde-, Recherche-, Benennungs- und Prüfungsgebühren an sowie vom dritten Jahr an Jahresgebühren. Die Erteilung ist ebenfalls gebührenpflichtig.
Nach der Erteilung bezahlen Sie nationale Jahresgebühren in denjenigen Ländern, in denen Sie das Patent aufrechterhalten wollen.
Vorteile einer europäischen Patentanmeldung
- Das zentrale Erteilungsverfahren spart Zeit und Aufwand.
- Durch eine einzige Anmeldung erhalten Sie vorläufigen Schutz in den meisten Ländern Europas. Jahresgebühren fallen erst nach der Erteilung an.
- Ihre Erfindung wird vor der Patenterteilung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit geprüft.
Nachteile einer europäischen Patentanmeldung
- Die Kosten für ein europäisches Patent übersteigen zumeist die Kosten für ein nationales oder wenige nationale Patentanmelde- und Erteilungsverfahren.
- Wird ein europäisches Patent im zentralen Einspruchsverfahren für nichtig erklärt, so ist der Patentschutz in allen Vertragsstaaten verloren.
- Italienisch ist keine Verfahrenssprache.
Weitere Informationen zum europäischen Patent auf der Webseite des EPA.
Aktuelles
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