Designanmeldung beim EUIPO

Die Hinterlegung beim EUIPO (European Union Intellectual Property Office) verschafft Ihrem Design Schutz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Schweiz wird durch diese Anmeldung also nicht abgedeckt.


Als nicht EU-Bürger können Sie die Anmeldung beim EUIPO selbst vornehmen. Für das ganze Verfahren müssen Sie jedoch einen Vertreter in der EU bestimmen.

Informationen über die Einreichung, geografische Abdeckung, weitere Eigenheiten und Gebühren finden Sie bei der EUIPO.

 

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