Was das IGE bei Missbräuchen unternimmt

Das Institut wird hauptsächlich von den Schweizer Botschaften im Ausland und von der Oberzolldirektion, aber auch von Privaten auf mögliche Missbrauchsfälle hingewiesen. Das IGE wird dann aktiv, wenn offensichtlich die Interessen der Eidgenossenschaft tangiert sind, insbesondere dann, wenn das Schweizer Wappen und/ oder Schweizer Kreuz vermutlich missbräuchlich verwendet werden.

 

In der Schweiz informiert das IGE die fehlbare Person oder das fehlbare Unternehmen schriftlich über das widerrechtliche Verhalten und macht diese auf die anwendbaren rechtlichen Bestimmungen aufmerksam.


Im Ausland finden die Interventionen in Zusammenarbeit mit den Schweizer Botschaften statt. Das IGE macht die fehlbare Firma - via Botschaften - auf ihr widerrechtliches Verhalten aufmerksam und informiert die betroffenen Branchenverbände. Diese können dann über die zu treffenden Massnahmen entscheiden.


Beispiel: Eine Firma in Japan verkauft ein Milchprodukt, das in Japan hergestellt wurde, und auf dessen Verpackung das Schweizerkreuz und die Bezeichnung «Swiss Caramel Cafe Latte» angebracht ist. Nach der Intervention der Botschaft verzichtet das Unternehmen darauf, die täuschende Bezeichnung und das Schweizerkreuz weiter zu verwenden.


Das Institut, respektive die Schweizer Vertretungen im Ausland, überwachen in bestimmten Ländern die Markeneintragungen. Dazu überwacht die Botschaft durch einen Beauftragten vor Ort die Neueintragungen von Marken. Er informiert das Institut regelmässig, wenn eine problematische Marke hinterlegt wird. Enthält eine Marke das Schweizerkreuz und/oder die Bezeichnung «Schweiz», informiert das Institut die Branchenverbände darüber, so dass diese die Möglichkeit haben, gegen die Eintragung Widerspruch zu erheben.

 

Weitere Auskünfte zur Durchsetzung:
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
E-Mail
Tel. +41 31 377 72 37

 

 

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