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Patente

Zu den aktuellen Informationen zu Patentrecht.

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Patentrechtsreform: Patentanwalts- und Patentgerichtsgesetz

 

Vorgeschichte

Formellen Anstoss zur Patentrechtsreform gab eine Motion von Ständerätin Helen Leumann-Würsch vom 10. Juni 1998 (98.3243 - Revision Bundesgesetz über die Erfindungspatente). Sie forderte den Bundesrat auf, das Patentgesetz an die Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (ABl. EG Nr. L 213 vom 30. Juli 1998, S. 13) anzupassen. Es kamen weitere Reformpunkte hinzu, welche die thematisch begrenzte Teilrevision zu einer breiten Reform des Patentrechts anwachsen liessen. Nach Abschluss der zweiten Vernehmlassung beschloss der Bundesrat, die einzelnen Teilaspekte der Reform in Anbetracht der unterschiedlichen Dringlichkeit und Tragweite zeitlich wie folgt zu staffeln:

  • 1. Etappe: Genehmigung des revidierten Europäischen Patentübereinkommens und des Londoner Übereinkommens
  • 2. Etappe: Änderung des Patentgesetzes (Schwerpunkt: Schutz biotechnologischer Erfindungen) und Genehmigung des Patentrechtsvertrags
  • 3. Etappe: Patentanwalts- und Patentgerichtsgesetz

Anlässlich des zweiten Vernehmlassung zur Revision des Patentgesetzes war lediglich die Idee eines Patentanwalts- und Patentgerichtsgesetz zur Diskussion gestellt worden. Ungeachtet der positiven Aufnahme war daher eine weitere Vernehmlassung zu den ausgearbeiteten Erlassentwürfen erforderlich.

 

Inhalt

 

Patentanwaltsgesetz

Nach dem neuen Patentanwaltsgesetz ist das Führen der Berufsbezeichnung „Patentanwältin“ bzw. „Patentanwalt“ nur Personen mit nachgewiesener Fachkenntnis gestattet. Vor Aufnahme der Berufstätigkeit haben sie sich in ein Patentanwaltsregister eintragen zu lassen und dabei die geforderten Berufsqualifikationen nachzuweisen. Die gewerbsmässige Beratung und Vertretung in Patentsachen steht zwar nach wie vor allen Personen offen. Die vorgeschlagene Lösung ermöglicht jedoch dem Publikum die Wahl eines fachlich kompetenten Dienstleistungserbringers. Sie trägt dem Geheimhaltungsinteresse der Beratenen Rechnung, indem es den Patentanwältinnen und Patentanwälten eine Verschwiegenheitspflicht auferlegt, und schafft zudem eine bessere Ausgangslage für Patentanwältinnen und Patentanwälte, die ihren Beruf auch in der Europäischen Gemeinschaft ausüben wollen.

 

Patentgerichtsgesetz

Mit dem Patentgerichtsgesetz wird ein nationales Spezialgericht geschaffen, das bei Streitigkeiten in patentrechtlichen Verletzungs- und Rechtsgültigkeitssachen allein zuständig ist. Es gewährleistet als Vorinstanz des Bundesgerichts das erforderliche Fachwissen und einen effektiven Rechtsschutz für Erfindungen. Das Gericht setzt sich aus juristisch sowie technisch ausgebildeten Richterinnen und Richtern zusammen. Damit wird dem Patentrecht als an der Schnittstelle zwischen Technik und Recht anzusiedelnde Materie Rechnung getragen. Indem dem Bundespatentgericht die Infrastruktur des Bundesverwaltungsgerichts zur Verfügung gestellt wird, können Synergien genutzt und die Kosten tief gehalten werden. Erfordert es der Bezug zur Streitsache, so kann das Gericht auch andernorts tagen. Das Verfahrensrecht folgt im Wesentlichen der Schweizerischen Zivilprozessordnung. Den besonderen patentrechtlichen Verfahrensgegebenheiten wird durch Sondervorschriften Rechnung getragen.

 

Verlauf

01.01.2012Das Bundespatentgericht  hat heute seinen Betrieb aufgenommen. Sitz des Bundespatentgerichts ist St.Gallen. Im Herbst 2012 wird das Bundespatentgericht in das Gebäude des Bundesverwaltungsgerichts in St.Gallen einziehen. Bis zu diesem Zeitpunkt wirkt das Bundespatentgericht in seinem Provisorium an der St. Leonhardstrasse 49, 9000 St.Gallen.
28.09.2011Die Vereinigte Bundesversammlung wählt weitere fünf nebenamtliche Richterinnen und Richter  für das Bundespatentgericht. Die Wahl der zusätzlichen Richterinnen und Richter aus dem Bereich Chemie erfolgte im Nachgang zu einer Anhörung des Präsidenten des Bundespatentgerichts vor der Gerichtskommission. In Anbetracht der zu erwartenden Anzahl Prozesse im Bereich Pharma/Chemie ist der bereits im Juni 2010 gewählte Richterpool mit vier Chemikerinnen und Chemikern in diesem Fachgebiet unterbesetzt.
11.05.2011Der Bundesrat hat beschlossen, das Patentanwaltsgesetz und die Patentanwaltsverordnung auf den 1. Juli 2011 in Kraft zu setzen. Damit wird die Berufsbezeichnung des Patentanwalts in der Schweiz geschützt. Weiter hat der Bundesrat beschlossen, das Bundespatentgerichtsgesetz auf den 1. Januar 2012 abschliessend in Kraft zu setzen. Damit nimmt das neue Bundespatentgericht Anfang 2012 seinen Betrieb auf und wird als nationales Spezialgericht zu einer qualitativ hohen Rechtsprechung und damit Rechtssicherheit beitragen. Siehe Medienmitteilung (pdf 45 KB)
18.01.2011Seit 1. März 2010 sind die organisatorischen und institutionellen Bestimmungen des PatGG in Kraft. Sie erlauben es den am 16. Juni 2010 gewählten Richterinnen und Richtern, die notwendigen Vorarbeiten  bis zur Inbetriebnahme des neuen Bundespatentgerichts umzusetzen. Das neu geschaffene Bundespatentgericht hat am 18. Januar 2011 sein erstes Plenum durchgeführt (vgl. Medienmitteilung des Bundespatentgerichts, pdf 35 KB). Das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) plant daher, das PatGG auf den 1. Januar 2012 vollständig in Kraft zu setzen. Diese Planung steht allerdings unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesrats.
05.10.2010Nachdem das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) die Anhörungsergebnisse zur Patentanwaltsverordnung überprüft und gewisse Fragen geklärt hat, plant es nunmehr die Inkraftsetzung des PAG auf den 1. Juli 2011. Diese Planung steht allerdings unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesrats.
16.06.2010Die Vereinigte Bundesversammlung hat heute die Wahlen der Richterinnen und Richter an das Bundespatentgericht vorgenommen. Unter den gewählten nebenamtlichen Richterinnen und Richtern befinden sich 11 Personen mit juristischer und 20 Personen mit technischer Ausbildung, d. h. mit einer Spezialisierung in den Bereichen Chemie, Biotechnologie, Maschinenbau, Physik oder Elektrotechnik.
19.03.2010Das Parlament beschloss, den Richterinnen und Richtern am Bundespatentgericht Funktionszulagen auszurichten, und stimmte einer dahingehenden Änderung der Richterverordnung zu (Geschäft 10.400
26.02.2010Die Anhörung der interessierten Kreise zum Entwurf der Verordnung zum Patentanwaltsgesetz wurde eröffnet. Stellungnahmen können bis 31. Mai 2010 eingereicht werden.
28.01.2010Die Richterstellen am Bundespatentgericht wurden ausgeschrieben. Bewerbungen sind bis am 1. April 2010 an das Sekretariat der Gerichtskommission, Parlamentsgebäude, 3003 Bern, zu richten.
07.12.2009Der Bundesrat beschliesst, die institutionellen und organisatorischen Bestimmungen des Patentgerichtsgesetzes per 1. März 2010 in Kraft zu setzen. Siehe Pressemitteilung (pdf 25 KB).
20.03.2009Das Parlament nimmt das Patentanwalts- und das Patentgerichtsgesetz in der Schlussabstimmung an. Siehe zur parlamentarischen Beratung die Geschäftsdatenbank des Parlaments (Geschäft 07.098 und Geschäft 07.099)
07.12.2007Der Bundesrat verabschiedet die Botschaften zum Patentanwalts- und Patentgerichtsgesetz. Siehe Pressemitteilung (pdf 26 KB).
29.11.2006Der Bundesrat beauftragt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, eine Vernehmlassung zum Entwurf zu einem Patentanwalts- und einem Patentgerichtsgesetz durchzuführen. Die Vernehmlassung beginnt am 1. Dezember 2006 und dauert bis zum 30. März 2007. Siehe Pressemitteilung (pdf 36 KB).
 

Rechtliche Grundlagen

 

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