Ziele und wichtigste Neuerungen der Revision des Urheberrechts

Das Internet hat den Umgang der Gesellschaft mit Informationen und das Kulturschaffen grundlegend verändert. Jeder kann Inhalte aus der ganzen Welt kopieren und weiterverbreiten, ob mit oder ohne Erlaubnis. Eine unerlaubte Verwendung von Inhalten verletzt die Rechte verschiedener Beteiligter. Wird dieser Missbrauch verringert, profitieren alle; die Pirateriebekämpfung ist daher ein zentrales Anliegen der Revision des Urheberrechtsgesetzes.

 

Die Massnahmen zur Pirateriebekämpfung richten sich gegen jene, die Inhalte illegal zugänglich machen. Konsumenten illegaler Angebote sollen hingegen weiterhin nicht rechtlich verfolgt werden. So dürfen sie z. B. ein Musikstück, das ohne Erlaubnis des Rechteinhabers auf dem Internet veröffentlicht wurde, für den privaten Gebrauch herunterladen.

 

Die Digitalisierung bietet vollkommen neue Möglichkeiten im Umgang mit Kultur und Wissen. Bibliotheken z. B. möchten online kurze Ausschnitte von Filmen oder Musikstücken anbieten, die sich in ihren Beständen befinden, um so die Suche einfacher und attraktiver zu gestalten. Neben den Massnahmen zur Pirateriebekämpfung enthält der Entwurf deshalb verschiedene Neuerungen, mit denen das Urheberrecht an die technologische Entwicklung angepasst wird. Damit möchte der Bundesrat auch im Urheberrecht die Chancen der Digitalisierung nutzen.

 

 

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