Medizinische Behandlungsfreiheit

Das Schweizer Parlament hat zwei neue Ausnahmen von der Wirkung des Patents beschlossen, nämlich:

Diese beiden neuen Ausnahmen von den Wirkungen des Patents treten zusammen mit weiteren Änderungen des Patentgesetzes und der Revision des Heilmittelgesetzes am 1. Januar 2019 in Kraft.

 

Anfang 2010 änderte die Grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts seine Rechtsprechung mit der Folge, dass Patente auf weiteren medizinischen Indikationen künftig breitere Rechte entfalten dürften. Das Bundesgericht hielt daraufhin fest, aufgrund der neuen Rechtsprechung sei die Freiheit der Ärztinnen und Ärzte, Generika zu verschreiben oder zu verabreichen, möglicherweise eingeschränkt.

Um die Problematik zu beheben, hat das Schweizer Parlament am 18. März 2016 beschlossen, dass:

 
 

Jobs