Der Schutz der Berufsbezeichnung «Patentanwältin» bzw. «Patentanwalt»

Patentanwältin oder Patentanwalt darf sich nur nennen, wer bestimmte Berufsqualifikationen nachweist. Die gewerbsmässige Beratung und Vertretung in Patentsachen steht hingegen allen Personen offen. 

 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich die Berufsbezeichnung «Patentanwältin» bzw. «Patentanwalt» führen darf?

  • Sie haben einen Hochschulabschluss in naturwissenschaftlichen oder ingenieurwissenschaftlichen Fächern erworben.
  • Sie verfügen über ein Zustellungsdomizil in der Schweiz.
  • Sie haben die Patentanwaltsprüfung bestanden. Zur Prüfung zugelassen werden Sie, wenn Sie mindestens drei Jahre Vollzeit (oder entsprechend länger Teilzeit) auf dem Gebiet des Patentwesens tätig gewesen sind.
  • Sie sind im Patentanwaltsregister eingetragen.
 

Die Patentanwaltsprüfung

Die eidgenössische Patentanwaltsprüfung besteht aus vier Teilen:

  • Die ersten zwei Teile entsprechen den Prüfungsaufgaben A und B der europäischen Eignungsprüfung für zugelassene Vertreter. Sie müssen im Rahmen der vom europäischen Patentamt (EPA) durchgeführten Eignungsprüfung absolviert werden.
  • Der dritte Teil beinhaltet das Schweizer Patentrecht und die damit zusammenhängenden Bereiche aus dem Verwaltungs-, Straf- und Zivilverfahren.
  • Der vierte Teil umfasst das Marken-, Design-, Urheber-, Wettbewerbs- und Zivilrecht.

 

Nähere Auskünfte, z. B. zu Prüfungsterminen, zu den Gebühren oder zur Anerkennung einer ausländischen Patentanwaltsprüfung, erteilt Ihnen gerne die Prüfungskammer:
Prüfungskammer / Prüfungskommission
Genferstrasse 33
8002 Zürich
Tel. +41 44 206 16 60
Fax  +41 44 206 16 61
www.pruefungskammer.ch
infonot shown@pruefungskammerto make life hard for spam bots.ch

 

Das Patentanwaltsregister

Das Patentanwaltsregister wird vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE)  geführt und kann auf unserer Website eingesehen werden.
Sie möchten sich in das Patentanwaltsregister eintragen lassen? Gerne können Sie uns Ihren Antrag und die Beilagen per Post (Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, Patentadministration, Stauffacherstrasse 65/59g, 3003 Bern) oder via E-Mail patent.adminnot shown@ekommto make life hard for spam bots.ch zukommen lassen. Bitte verwenden Sie für den Antrag das Formular «Antrag für die Eintragung ins Patentanwaltsregister» (doc). Die Eintragungsgebühr beträgt 200 CHF.

 

Jobs

 

Jobs