Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (CBD)

Das Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) hat drei gleichrangige Ziele:

 

Die CBD ist ein internationales Umweltabkommen. Es hat 196 Vertragsparteien, darunter die Schweiz und auch die Europäische Gemeinschaft. Die CBD hat bereits verschiedene völkerrechtliche Unterabkommen zur Umsetzung ihrer Ziele verabschiedet, so z. B. das Nagoya-Protokoll.

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) ist Teil der Delegation, welche die Schweiz an den Vertragsparteienkonferenz der CBD vertritt.

 
 
 

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