Flaggen und Hoheitszeichen

Artikel 6ter der Pariser Übereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums schützt die Flaggen und Hoheitszeichen der Staaten gegen die Eintragung und den unbefugten Gebrauch als Marke. Ebenfalls geschützt sind die Namen und Kennzeichen zwischenstaatlicher Organisationen sowie die amtlichen Prüf- und Gewährzeichen. Die Hoheits-, Prüf- und Gewährzeichen werden von den Staaten und zwischenstaatlichen Organisationen mitgeteilt und anschliessend von der WIPO in der elektronischen Datenbank Article 6ter Express veröffentlicht.


In der Schweiz sind die Wappen, Fahnen und anderen Hoheitszeichen des Bundes, der Kantone, Bezirke, Kreise und Gemeinden geschützt.

 

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