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Europäische Patentorganisation (EPO)
Die Europäische Patentorganisation (EPO) ist eine zwischenstaatliche Einrichtung. Sie verstärkt die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Erfindungsschutzes: Mit einer einzigen Anmeldung beim Europäischen Patentamt (EPA) erlangt der Anmelder gleichzeitig Patentschutz in allen von ihm benannten Vertragsstaaten.
Die EPO wurde 1977 auf der Grundlage des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) geschaffen. Sie umfasst derzeit 38 Mitgliedstaaten u. a. die EU-Länder, die EFTA-Staaten, die Schweiz und die Türkei. Die EPO ist für die Verwaltung und Weiterentwicklung des EPÜ zuständig.
Das EPÜ regelt die Erteilung europäischer Patente. Die Anmeldung und das Verfahren zur Erteilung erfolgen zentral beim EPA. Nach der Erteilung zerfällt das Europäische Patent aber in unabhängige nationale Schutzrechte. Im Gegensatz dazu kann in denjenigen EU-Ländern, die am einheitlichen Patentsystem der EU teilnehmen, einheitlicher Patentschutz verlangt werden.
Das so harmonisierte Patentsystem setzt wichtige Rahmenbedingungen für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Wirtschaftsraums.
Die Schweiz ist ein Gründungsmitglied der EPO. Sie spielt eine aktive Rolle bei der Weiterentwicklung des EPÜ, indem sie sich für ein effizientes Erteilungsverfahren und hochwertige Patente einsetzt. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum vertritt die Schweiz im Verwaltungsrat und den Ausschüssen der EPO.
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