Ausführungsverordnungen

Die «Swissness»-Gesetzgebung wird durch vier Verordnungen umgesetzt. Das Hauptziel der Regelungen ist, den Wert der Herkunftsbezeichnung «Schweiz» und des Schweizerkreuzes langfristig zu erhalten, indem ihr Schutz verstärkt und die Kriterien für ihren Gebrauch geklärt werden.

 

Es geht um folgende vier Verordnungen:

 

Der Bundesrat hat 2014 eine externe Vernehmlassung zu diesen vier Erlassen durchgeführt (siehe Vernehmlassung 2014). Die Inkraftsetzung des Swissness-Gesamtpakets erfolgt am 1. Januar 2017, damit die Unternehmen sich an die neue Regelung anpassen können. Ausserdem ist eine höchstens zweijährige Lageraufbrauchsfrist (bis am 31.12.2018) vorgesehen.

 

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