Sicherheit für Züchter und Forscher

Im Bereich der Pflanzen wird laufend geforscht und weiterentwickelt. Züchter kultivieren neue Sorten, die z. B. widerstandsfähiger gegen Hitze oder Schädlinge sind, die weniger Wasser benötigen oder mehr Nährstoffe enthalten. Dazu verwenden sie bestehende Sorten, die sie z. B. kreuzen, paaren oder mittels eines (neuen) technischen Verfahrens verändern. Diese Sorten können von Patenten betroffen sein, die nicht verletzt werden dürfen.


Zwar können Pflanzensorten nicht patentiert werden, sehr wohl aber gewisse Züchtungsverfahren sowie bestimmte, nicht auf eine Sorte beschränkte Eigenschaften einer Pflanze, wie z. B. eine Resistenz gegen Mehltau oder Fäule oder ein verringerter Glutengehalt bei Getreide. Voraussetzung ist, dass diese Eigenschaften mittels mikrobiologischer oder sonstiger technischer Verfahren hergestellt worden sind. Dazu gehört auch der Einsatz moderner Technologien, wie die Gen-Schere «CRISPR-Cas9». Das ist ein molekularbiologisches Verfahren, um einen DNA-Strang an einer vorgegebenen Stelle zu durchschneiden und dort gezielt zu verändern.

 

Lizenz notwendig

Für die Weiterzucht können alle Pflanzensorten frei verwendet werden. Ist eine patentierte Eigenschaft aber auch in der neugezüchteten Sorte enthalten, braucht der Züchter die Erlaubnis des Patentinhabers, sobald er die neue Sorte vermarkten will. Diese erhält er üblicherweise durch eine Lizenz.

 

Leider ist heute kaum erkennbar, ob eine Sorte von einem Patent betroffen ist: Allenfalls patentgeschützte Eigenschaften sind auf dem Saatgut nicht ausgewiesen. Auch mit einer Patentrecherche lässt sich in der Regel nicht abschliessend klären, für welche Pflanzensorten eine patentgeschützte Eigenschaft gilt.

 

Klarheit über Patentrechte auf Saatgut ist für die Sortenzuchtunternehmen in der Schweiz existentiell. Das Thema ist aber auch für die Ernährungssicherheit und somit für uns alle relevant. Eine neue rechtliche Lösung soll deshalb einfach und erschwinglich Transparenz herstellen.

 

 

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