Ziele und wichtigste Neuerungen der Revision des Patentrechts

Der Schutz von Innovationen ist für die Schweizer Wirtschaft von grundlegender Bedeutung. Damit die Schweiz wettbewerbsfähig bleibt, muss das Patentrecht deshalb regelmässig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden: Es soll internationalen Standards entsprechen, Anmeldern einen bestmöglichen Patentschutz bieten und dazu beitragen, dass die Schweiz weltweit weiterhin zu den innovativsten Ländern gehört. Die Aufwertung des schweizerischen Patentsystems ist deshalb zentrales Anliegen der Revision des Patentgesetzes.

 

Gestärktes Schweizer Patent dank ergänzender Recherche und Vollprüfung auf Wunsch

In der Schweiz zum Patent angemeldete Erfindungen werden heute nicht auf die für den Schutz nötige Neuheit und erfinderische Tätigkeit geprüft. Damit ist die Gültigkeit der erteilten Patente ungewiss. Neu soll das IGE deshalb zu jeder Patentanmeldung eine Recherche durchführen, die den Stand der Technik im Gebiet der Erfindung klärt. Die Ergebnisse werden veröffentlicht und geben Aufschluss darüber, ob die Erfindung für den Patentschutz geeignet ist. Dies erhöht die Transparenz und die Rechtssicherheit für Anmelder und Dritte deutlich. Internationalen Standards entsprechend sollen Anmelder neu aber auch beim IGE die Prüfung aller Patentierungsvoraussetzungen beantragen können. Das Patent wird dann nur erteilt, wenn die Erfindung tatsächlich innovativ ist. Das vollgeprüfte Patent ist damit ein starker Schutztitel für Innovationen.

 

 

Schlanker Beschwerdeweg

Anmelder und Dritte können gegen Entscheide des IGE Beschwerde einreichen. Neu soll das Bundespatentgericht anstelle des Bundesverwaltungsgerichts diese Beschwerden beurteilen, da es über die dazu notwendigen technischen Fachkenntnisse verfügt. Das bis heute nie genutzte Einspruchsverfahren beim IGE soll wegfallen.

 

 

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