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Offenlegung der Quelle
Vorschläge der Schweiz betreffend die Offenlegung der Quelle von genetischen Ressourcen und von traditionellem Wissen in Patentanmeldungen
Die Schweiz reichte im Jahr 2007 im Zwischenstaatlichen Komitee für Geistiges Eigentum und genetische Ressourcen, traditionelles Wissen und Folklore (IGC) der WIPO eine Eingabe in Englisch und Französisch (pdf, 204 KB) ein. Diese Eingabe fasst die Vorschläge der Schweiz betreffend die Offenlegung der Quelle von genetischen Ressourcen und von traditionellem Wissen in Patentanmeldungen zusammen. In den beiden Anhängen enthält sie ausserdem den Wortlaut der vorgeschlagenen Änderungen der Bestimmungen des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) sowie eine Auflistung der früheren Eingaben der Schweiz zum Thema der Offenlegung der Quelle von genetischen Ressourcen und von traditionellem Wissen in Patenanmeldungen.
Bereits im Mai 2003 hatte die Schweiz bei der WIPO eine erste Eingabe mit Vorschlägen in Englisch und Französisch (pdf, 75 KB) bei der WIPO eingereicht. Mit diesem konkreten Lösungsbeitrag führte sie ihre aktive und konstruktive Beteiligung an den internationalen Diskussionen über den Zugang zu genetischen Ressourcen und zu traditionellem Wissen sowie über die Aufteilung der aus deren Verwendung entstehenden Vorteile (sog. «access and benefit sharing»-Problematik) fort (Pressemitteilung vom 6. Juni 2003; pdf, 61 KB).
Ein Jahr später reichte die Schweiz eine weitere Eingabe in Englisch und Französisch (pdf, 222 KB) ein. Die Eingabe befasst sich mit Terminologiefragen, mit dem Konzept der «Quelle» von genetischen Ressourcen und von traditionellem Wissen, mit dem Umfang der Verpflichtung, diese Quelle offenzulegen, sowie mit den rechtlichen Sanktionen bei Verletzung der Offenlegungspflicht. Diese an die Arbeitsgruppe für die Reform des PCT adressierte Eingabe reichte die Schweiz am 14. Juni 2004 auch im TRIPS-Rat ein in Englisch und Französisch (doc).
Im Oktober 2004 reichte die Schweiz erneut eine Eingabe in Englisch und Französisch (pdf, 138 KB) bei der Arbeitsgruppe für die Reform des PCT ein, die sie am 25. November 2004 auch an den TRIPS-Rat adressierte in Englisch und Französisch (doc). Die Eingabe behandelt die formelle und materielle Natur des Offenlegungserfordernisses, dessen freiwillige oder obligatorische Einführung auf nationaler Ebene sowie das Konzept der «Quelle».
Offenlegungserfordernis im schweizerischen Patentgesetz
Die Vorschläge, welche von der Schweiz auf internationaler Ebene eingebracht wurden, hat sie national umgesetzt. Art. 49a des Patentgesetzes (pdf) (PatG) verpflichtet die Anmelder von Patenten, in ihrem Antrag Angaben zur Quelle von genetischen Ressourcen bzw. von traditionellem Wissen zu machen. Gemäss Art. 138 PatG gilt diese Verpflichtung auch für internationale Anmeldungen. Art. 81a PatG sieht als Sanktion für vorsätzliche Zuwiderhandlungen eine Busse und die Veröffentlichung des Urteils vor.
Im Februar 2010 machte die Schweiz im Zwischenstaatlichen Komitee der WIPO eine Eingabe zum Offenlegungserfordernis im Patentgesetz in Englisch (pdf).
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