Herkunftsangaben

Die Schweiz ist Mitglied zweier von der WIPO verwalteter Abkommen für den Schutz von geografischen Angaben: Die Pariser Übereinkunft verbietet den Gebrauch falscher Angaben über die Herkunft von Erzeugnissen, während das Madrider Abkommen über die Unterdrückung falscher oder irreführender Herkunftsangaben (1891) Massnahmen gegen missbräuchliche gewerbliche Verwendungen enthält. In der WIPO ist das Standing Committee on the Law of Trademarks, Industrial Designs and Geographical Indications (SCT) mit der internationalen Normensetzung in Sachen Herkunftsangaben beauftragt.

 

Pariser Übereinkunft und Madrider Abkommen

Die Schweiz ist Mitglied zweier von der WIPO verwalteter Abkommen für den Schutz von geografischen Angaben:

 

Standing Committee on the Law of Trademarks, Industrial Designs and Geographical Indications (SCT)

In der WIPO ist das SCT mit der internationalen Normensetzung insbesondere in Sachen Herkunftsangaben beauftragt. Des Weiteren fördert es die Vereinheitlichung der innerstaatlichen Rechtsordnungen.
Die Schweiz beteiligt sich aktiv an der Arbeit dieses Ausschusses. Sie hat gemeinsam mit anderen Delegationen mehrere Vorschläge eingereicht, um den Schutz der Ländernamen bei der Eintragung von Marken und die Delegation von Internet-Domain-Namen zu verbessern.

 

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