Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von Fälschungen in Kleinsendungen

Über 90 % der Fälschungen gelangen in kleinen Paketen in die Schweiz. Obwohl es sich um Bagatellfälle handelt, ist das heutige Verfahren für die Hilfeleistungen der Zollverwaltung aufwändig, sowohl für das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit wie für die Inhaber der möglicherweise verletzten Immaterialgüterrechte.

 

Ein vereinfachtes und in der EU bereits erfolgreich angewendetes Verfahren zur Vernichtung von Fälschungen in Kleinsendungen würde den Aufwand künftig für beide Seiten deutlich senken: Wenn sich der Besitzer der gefälschten Ware der Vernichtung nicht widersetzt – was fast immer der Fall ist – kann die Ware ohne weiteres Verfahren vernichtet werden. Neben dem neuen, vereinfachten Verfahren würde den Rechteinhabern das bisherige weiterhin zur Verfügung stehen.

 

Das neue Bundesgesetz über die Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von Kleinsendungen im Immaterialgüterrecht wird zu Änderungen im Markenschutzgesetz, im Designgesetz, im Patentgesetz sowie im Urheberrechtsgesetz führen.

 

Was bisher geschah

Verabschiedung der Vorlage durch beide Räte

 

Der Ständerat befasste sich am vom 12. Dezember 2023 mit der Vorlage und verabschiedete sie einstimmig. Da noch kleinere Änderungen und Präzisierungen am Gesetzestext angebracht wurden, musste der Entwurf formell nochmals vom Nationalrat verabschiedet werden.

 

Am 19. Dezember 2023 stimmte auch der Nationalrat den nachträglichen Änderungen zu und verabschiedete die Vorlage. Damit ist die parlamentarische Debatte zur Gesetzesrevision abgeschlossen. Es folgen die internen Umsetzungsarbeiten sowie die Revision der Verordnungen.

 

Erste Sitzung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S)

 

Am 19. Oktober 2023 hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) die Vorlage beraten. Sie ist darauf eingetreten und hat die Vorlage einstimmig angenommen. Als nächstes wird der Ständerat das Geschäft in der Wintersession 2023 behandeln.

 

Zustimmung des Nationalrats

 

Am 27. September 2023 hat der Nationalrat den Entwurf zum vereinfachten Vernichtungsverfahren für Kleinsendungen einstimmig und ohne Enthaltungen angenommen. Die Vorlage geht nun zur Beratung in den Ständerat. Dessen vorberatende Kommission wird sich im Oktober 2023 damit befassen.

 

Erste Sitzung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N)

 

An ihrer Sitzung vom 22. Juni 2023 hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) die Vorlage zum vereinfachten Vernichtungsverfahren für Kleinsendungen beraten. Sie ist auf die Vorlage eingetreten und hat sie einstimmig angenommen. Das Geschäft wird nun in der Herbstsession 2023 vom Nationalrat behandelt.

 

Medienmitteilung

 

Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft über die Einführung des vereinfachten Verfahrens an das Parlament

 

An seiner Sitzung vom 26. April hat der Bundesrat vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis genommen und die Botschaft sowie den Entwurf des Bundesgesetzes über die Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von Kleinsendungen im Immaterialgüterrecht an das Parlament überwiesen. Dank des vereinfachten Verfahrens soll der Kampf gegen in die Schweiz importierte Fälschungen an Effizienz gewinnen.

 

Medienmitteilung des Bundesrates zur Verabschiedung der Botschaft

 

Vernehmlassung zur Gesetzesrevision ist abgeschlossen

 

Die Vernehmlassung zur Einführung des vereinfachten Verfahrens dauerte bis am 30. April 2020. Die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens sind auf admin.ch verfügbar. Die eingegangenen Stellungnahmen werden nun vom IGE ausgewertet.

 

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