Internationaler Vertrag

über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft

Der Internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft erleichtert den Austausch von Saatgut der weltweit vorkommenden Agrarnutzpflanzen (wie z. B. Reis oder Mais). Er ist in erster Linie ein Agrar- und Umweltabkommen, enthält aber auch mehrere Bestimmungen mit einem Bezug zum Geistigen Eigentum.

 

So regelt er z.B.:

  • die Rechte der Bauern, nach denen u.a. ihr traditionelles Wissen zu schützen ist;
  • den erleichterten Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft, die durch Rechte des Geistigen Eigentums geschützt sind;
  • die ausgewogene und gerechte Aufteilung der finanziellen und sonstigen Vorteile aus der Vermarktung von Erzeugnissen, die Saatgut einer Agrarnutzpflanze darstellen.

Der «Governing Body» (Lenkungsorgan) ist als oberstes Organ des Vertrages zuständig für dessen Umsetzung. Um den Austausch von Saatgut zu erleichtern, hat er eine standardisierte Materialübertragungsvereinbarung («standard material transfer agreement») verabschiedet. Sie regelt in allgemeingültiger Form den Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft sowie die Aufteilung der Vorteile, die aus der Nutzung des Saatguts entstehen.

 
 

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