Internationaler Designrechtsvertrag verabschiedet

25.11.2024 | Design

Nach fast zwanzig Jahren Verhandlungen wurde vergangenen Freitag in Riad, Saudi-Arabien, der Design Law Treaty (DLT) von den Mitgliedstaaten der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) verabschiedet. Mit dem neuen Abkommen soll es für Designer einfacher werden, ihre Designs international anzumelden.

Die diplomatische Konferenz zur Verabschiedung des neuen Designrechtsvertrags kam am Freitag, 22. November in Riad, Saudi-Arabien, zu einem erfolgreichen Abschluss. Die 12-tägige Konferenz bildete die letzte Phase der Vertragsverhandlungen in der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO). Der neue Riyadh Design Law Treaty (DLT) ist ein internationales Abkommen mit dem Ziel, die Modalitäten im Zusammenhang mit der Eintragung von Designs im Ausland zu harmonisieren und zu vereinfachen. Es ist vergleichbar mit dem Patentrechtsvertrag (in der Schweiz in Kraft seit 2008) oder dem Markenrechtsvertrag (in Kraft seit 1997).

 

Der DLT verpflichtet die Vertragsparteien zur Einhaltung bestimmter Anforderungen hinsichtlich der Formalitäten im Zusammenhang mit Designanmeldungen: Er schreibt etwa vor, welche Angaben eine Designanmeldung enthalten muss, welche Angaben erforderlich sind, damit ein Hinterlegungsdatum vergeben wird oder unter welchen Bedingungen die Publikation des Designs aufgeschoben werden kann. Der DLT wird dadurch ein international harmonisiertes Verfahren für die Anmeldung von Designs ermöglichen.

 

Ziele weitgehend erreicht

 

Die verhandelnden Staaten strebten – so weit möglich und sinnvoll – eine Vereinheitlichung der Designanmeldung auf internationaler Ebene an. Im Vergleich zum Patent- oder Markenrecht war bisher das Verfahren im Designrecht international kaum harmonisiert. Das machte es für Unternehmen, die ihre Designs international nutzen und schützen wollten, besonders schwierig und kompliziert. Obschon der DLT nicht alle internationalen Unterschiede beseitigen konnte, ist er doch ein grosser Schritt hin zu einer Vereinheitlichung.

 

Die für die Verhandlungen eingeplanten zwei Wochen wurden bis zur letzten Minute dafür genutzt, für einige umstrittene Punkte Kompromisse zu erreichen, was schlussendlich auch gelang. So enthält der DLT unter anderem eine Klausel zur sogenannten Neuheitsschonfrist, welche es ermöglicht, ein Design nachträglich schützen zu lassen, auch wenn dieses beispielsweise bereits auf einer Webseite veröffentlicht wurde. Ein weiterer Knackpunkt waren die Rechtsbehelfe bei verpassten Fristen, auch hier konnte eine Einigung erzielt werden. Schliesslich konnte ein Kompromiss gefunden werden mit jenen Ländern, die eine Offenlegungspflicht im Zusammenhang mit traditionellem Wissen und traditionellen kulturellen Ausdrucksformen forderten. Demnach können Vertragsparteien im Rahmen von Designanmeldungen nun Informationen zu diesen beiden Punkten verlangen.

 

Weitere Informationen zum DLT: https://www.wipo.int/diplomatic-conferences/en/design-law/index.html

 

 
 

Das neue Abkommen macht es einfacher, Designs international schützen zu lassen. (Bild: iStock_credit 4FR)

 
 

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