Praxisänderung bezüglich der Auslösung der Patentprüfung

18.12.2024 | Patente

Im Zuge der Vorbereitungen auf das Inkrafttreten des revidierten Patentgesetzes wird die Zahlungsaufforderung der Prüfungsgebühr nun anders ausgelöst. Künftig wird die Latenzzeit bis zum Versand der Aufforderung ab dem Anmeldedatum oder (neu), falls beansprucht, ab dem Prioritätsdatum gerechnet.

 

Die neue Praxis wird ab Januar 2025 schrittweise eingeführt.

 

Jobs

 

Jobs