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Startschuss zur Revision des Urheberrechts und AGUR12
Braucht die Schweiz ein Gesetz gegen das illegale Herunterladen von Musik? Im Bericht zur unerlaubten Werknutzung über das Internet in Erfüllung des Postulates 10.3263 Savary ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass der bestehende rechtliche Rahmen genügt. Er führte aber aus, dass die technische Entwicklung und auch die Diskussion auf internationaler Ebene aktiv mitzuverfolgen seien. Die Situation sei periodisch einer Neubeurteilung zu unterziehen, um einen allfälligen Weiterentwicklungsbedarf des Urheberrechts zeitig zu erkennen und aktiv zu werden.
Aus diesem Grund hat Bundesrätin Simonetta Sommaruga im August 2012 eine Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12) einberufen. Die AGUR12 wurde beauftragt, Möglichkeiten zur Anpassung des Urheberrechts an die technische Entwicklung aufzuzeigen. Im Dezember 2013 legte die Arbeitsgruppe ihren Schlussbericht vor.
In der Folge befasste sich der Bundesrat mit den Empfehlungen der AGUR12 und beauftragte das EJPD, eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten. In der Vernehmlassung gingen insgesamt 1224 Stellungnahmen mit zum Teil stark auseinandergehenden Stossrichtungen ein; dies auch in den Punkten, in denen sich die Vernehmlassungsvorlage eng an die Empfehlungen der AGUR12 anlehnte.
Um die Akzeptanz der Vorlage zu erhöhen, hat Bundesrätin Simonetta Sommaruga die AGUR12 deshalb erneut einberufen. Im März 2017 einigte sich die Arbeitsgruppe auf einen Kompromiss.
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