Branchenverordnungen

In einer Branchenverordnung können die Voraussetzungen näher umschrieben werden, unter denen eine schweizerische Herkunftsangabe für bestimmte Waren oder Dienstleistungen gebraucht werden darf.

Damit eine Organisation dem Bundesrat einen Branchenvorentwurf unterbreiten kann, muss sie darlegen, dass entweder sie selbst repräsentativ für die zu regelnde Branche ist oder dass der eingereichte Branchenvorentwurf von einem repräsentativen Teil der Branche unterstützt wird.

 

Wie werden die Branchenverordnungen verfasst und was ist ihr Vorteil?

In einer Branchenverordnung können die Kriterien für die Verwendung der Herkunftsangabe «Schweiz» für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen detaillierter geregelt werden, sofern in einer Wirtschaftsbranche Bedarf danach besteht. Dazu muss dem Bundesrat ein konkreter und detaillierter Verordnungsentwurf unterbreitet werden, der von einem repräsentativen Teil der Branchenunternehmen unterstützt wird. Es liegt deshalb an den Branchenverbänden, die Initiative zu entsprechenden Diskussionen innerhalb der Branche zu ergreifen und sich auf gemeinsame Kriterien zu einigen oder mindestens eine klare gemeinsame Stossrichtung für deren Inhalt festzulegen. Diese Kriterien sollen die anwendbare gesetzliche Regelung präzisieren, dürfen jedoch in keinem Fall davon abweichen. Der Vorteil einer Branchenverordnung besteht darin, dass präzisere Regeln den Besonderheiten einer Branche Rechnung tragen können (z.B. Bestimmung der Tätigkeit(en), durch welche das Produkt seine wesentlichen Eigenschaften erhält). Andererseits ist eine Branchenverordnung auch Voraussetzung dafür, dass gewisse Ausnahmen zum Zug kommen, welche das Gesetz vorsieht (z.B. Auflistung von in der Schweiz ungenügend verfügbaren Rohstoffen).

 

Zudem kann der Bundesrat, sofern er dies als notwendig erachtet, eine allgemeine Verordnung für alle Branchen ausarbeiten, die sich nicht auf gemeinsame Kriterien oder eine gemeinsame Stossrichtung geeinigt haben.

 
 

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