Entwicklungszusammenarbeit

Rechtliche Grundlagen

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) beteiligt sich aufgrund seines gesetzlichen Auftrags an der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Geistigen Eigentums. Diese Zusammenarbeit erfolgt entweder eigenständig oder zusammen mit andern nationalen und internationalen Organisationen. Dabei spricht sich das IGE mit den anderen zuständigen Bundesstellen ab.

Auf internationaler Ebene hat sich die Schweiz verpflichtet, im Bereich des Geistigen Eigentums technische Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern zu leisten. Diese Zusammenarbeit unterstützt zum Beispiel:

  • das bessere Funktionieren der zuständigen Behörden,
  • die Ausbildung der entsprechenden Mitarbeiter sowie
  • die Ausarbeitung von Gesetzen.
 

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