Laufende Patentgesetzrevision

Wichtige Informationen für Ihre Patentanmeldung

Voraussichtlich 2026 wird die Teilrevision des Patentgesetzes in Kraft treten, die das Parlament im März 2024 beschlossen hat. Über das genaue Datum des Inkrafttretens des revidierten Gesetzes sowie der neuen Patentverordnung wird der Bundesrat voraussichtlich im Mai 2026 entscheiden.

 

Da von der Einreichung einer Patentanmeldung bis zu ihrer inhaltlichen Prüfung (Sachprüfung) im Schnitt zwei bis drei Jahre vergehen, können bereits heute eingereichte Anmeldungen vom neuen Recht betroffen sein. Gerne informieren wir Sie über die bevorstehenden Änderungen.

 

Die Neuerungen im Überblick

  • Unter dem neuen Recht wird das IGE zu jeder Anmeldung eine kostenpflichtige Recherche zum Stand der Technik durchführen und die Erkenntnisse daraus in einer Stellungnahme zusammenfassen. Der Recherchebericht wird zusammen mit der Anmeldung veröffentlicht und gibt Aufschluss über die Schutzfähigkeit der Erfindung. Dies erhöht die Transparenz und Rechtssicherheit für Anmelderinnen und Anmelder ebenso wie für Dritte.
  • Wie heute werden wir eine Patentanmeldung grundsätzlich nicht auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit prüfen. Auf Wunsch können Sie aber neu die Prüfung aller Patentierungsvoraussetzungen beantragen und erhalten so – wie in anderen Ländern – ein vollständig geprüftes Patent.
  • Neu werden 15 statt 10 Patentansprüche ohne zusätzliche Gebühren geprüft.
  • Reichen Sie die technischen Unterlagen auf Englisch ein, müssen Sie sie nicht mehr zwingend in eine Amtssprache übersetzen. Eine freiwillige Übersetzung auf Deutsch, Französisch oder Italienisch wird weiterhin möglich sein.
 

Was heisst das für vorher eingereichte Patentanmeldungen?

  • Wenn Sie für Ihre Anmeldung zum Datum des Inkrafttretens die Prüfungsgebühr noch nicht bezahlt haben, fällt sie unter neues Recht.

    Damit muss neu eine kostenpflichtige Recherche zum Stand der Technik durchgeführt werden. Alternativ können Sie bereits heute freiwillig eine Recherche zu Ihrer schweizerischen Patentanmeldung beantragen. In diesem Fall wird die Recherche nach dem Inkrafttreten übernommen.
  • Unter altes, das heisst heutiges Recht fallen dagegen alle Anmeldungen, für die die Prüfungsgebühr vor Inkrafttreten bezahlt wird und die beim Inkrafttreten nicht sistiert sind. Sie sind soweit fortgeschritten, dass sie unter altem Recht zu Ende geprüft werden.
  • Haben Sie die Prüfungsgebühr noch nicht bezahlt und möchten Sie sicherstellen, dass Ihre Anmeldung unter altem Recht zu Ende geprüft wird, sollten Sie frühzeitig einen Antrag auf beschleunigte Sachprüfung stellen.
 

Weitere Informationen zur Patengesetzrevision finden Sie auf unserer Website.

 

Haben Sie Fragen? Wir geben gerne Auskunft: Bitte schreiben Sie uns an infonot shown@ipito make life hard for spam bots.ch.

 

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