Zugang zu Sachdaten in der Privatwirtschaft

Der Begriff nicht-personenbezogene oder industrielle Daten umfasst üblicherweise alle Daten, die sich nicht auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen, sowie anonymisierte personenbezogene Daten. Es gibt zahlreiche Beispiele. Dazu können z.B. meteorologische, Umwelt- oder statistische Daten zählen, aber auch solche, die von Maschinen wie Sensoren oder Sonden automatisch erzeugte werden, oder von natürlichen Personen, wie z.B. Daten über die Häufigkeit oder Intensität der Nutzung eines Produkts. 


Die Datennutzung ist an sich nichts Neues, aber die Menge an erzeugten und verarbeiteten Daten sowie die Nutzungsarten kommen einem Paradigmenwechsel gleich. Wenn diese Daten genutzt werden können, haben sie das Potenzial, zur technologischen Innovation beizutragen und sind von grossem wirtschaftlichen Wert. Sie eröffnen zudem neue Forschungsfelder und bestimmen massgeblich den Einsatz künstlicher Intelligenz. Diese Daten, deren Zirkulation und Nutzung für die Entwicklung einer Datenwirtschaft unerlässlich sind, sind jedoch häufig im Besitz von privaten Akteuren, die den Zugang auf freiwilliger Basis oder in Ermangelung von Lösungen zur gemeinsamen Nutzung einschränken.  


Diese Fragen beschäftigen den Bundesrat seit mehreren Jahren. Ziel ist es, die Voraussetzungen für die legale, sichere und faire Weitergabe von nicht-personenbezogenen Daten durch Unternehmen und private Organisationen zu schaffen. Die Datenzugänglichkeit soll ermöglichen, eines spezifisch autorisierten Zugriffs auf Datensätze durch Dritte mit dem Ziel der Wertschöpfung, unter dem Blickwinkel der Förderung datengestützter Innovation. 


2019 beauftragte der Bundesrat das IGE mit der Erstellung eines Berichts über den Zugang zu nicht-personenbezogenen Daten im Privatsektor. Das IGE legte seinen Bericht und die Executive Summary im Mai 2021 dem Bundesrat vor, der den Inhalt und die Empfehlungen des Berichts genehmigte. Der Bericht untersucht auch den Datenmarkt. 


Im Anschluss an diesen Bericht beauftragte der Bundesrat das IGE mit der Umsetzung von Massnahmen, die den Zugang zu diesen Daten und deren Austausch zwischen Unternehmen erleichtern sollen. Das IGE bietet daher eine standardisierte Vertragsdokumentation (Musterverträge) an, die von Fachleuten und Praktikern erstellt wurde, um den Austausch dieser technischen Daten zu erleichtern, indem solche Daten, die im Besitz von Akteuren des Privatsektors sind, anderen Organisationen oder privaten Einrichtungen für deren eigenen Gebrauch zur Verfügung gestellt werden können. Das IGE stellt einen praktischen Leitfaden zur Verfügung, der von der Kanzlei id est avocats im Auftrag des IGE erstellt wurde und verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Nutzung von Sachdaten beantwortet. 

 

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