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Vorgehen bei Kollisionen
Versuchen Mitbewerber, Ihre Marken auszubeuten? Wird Ihr Produkt kopiert?
Gehen Sie bei Konflikten klar aber besonnen vor. Dokumentieren Sie Nachahmungen und halten Sie die Begleitumstände fest. Ein Spezialist (Rechts-/Patent-/Markenanwalt) ist in der Lage, die Situation zu analysieren, die Rechtslage abzuklären und ein wirkungsvolles Vorgehen vorzuschlagen.
Viele Schutzrechtsverletzungen geschehen unabsichtlich, und die involvierten Wettbewerber können sich aussergerichtlich einigen. Oft genügt ein Verwarnungsschreiben, das in sachlichem Ton auf das festgestellte Vergehen hinweist, die Rechtslage darlegt und die Konsequenzen bei weiteren Verfehlungen aufführt. Die Parteien können auch in einer Abgrenzungsvereinbarung definieren, wer die Erfindung, Marke oder das Design in Zukunft wie nutzen darf. Allenfalls kann zivilrechtlich gegen die verletzende Partei vorgegangen werden.
Damit es gar nicht erst zu Kollisionen kommt, empfehlen wir, die Register zu überwachen (siehe «Konkurrenz überwachen»). Wird eine Marke publiziert, die mit Ihrer Marke identisch oder ihr ähnlich ist, können Sie als Inhaber einer älteren Marke bei uns Widerspruch einlegen – und zwar innert 3 Monaten seit der Publikation der fraglichen Marke. Im einfachen und relativ kostengünstigen Widerspruchsverfahren wird dann festgestellt, ob die Marken verwechselbar sind. Gegebenenfalls wird die neuere Marke gelöscht.
Was Patente betrifft, so kann gemäss Schweizer Recht nur gegen die Patentierbarkeit von Erfindungen gemäss Art. 1a, 1b und 2 des Patentgesetzes Einspruch erhoben werden (d.h. insbesondere gegen Erfindungen im Bereich der Biotechnologie). Finden die Parteien in einem Konfliktfall gemeinsam keine Lösung, müssen sie sie gerichtlich herbeiführen.
Im Konfliktfall bieten Registerrechte (Marken-, Patent- und Designrechte) einen Vorteil, nämlich eine klare, amtlich dokumentierte Beweislage bezüglich Schutzumfang, Anmelde-/Hinterlegungsdatum, Inhaber usw.
Weitere Informationen
- Widerspruchsverfahren Marken; Detaillierte Informationen zum Widerspruchsverfahren finden Sie auch in unseren Richtlinien in Markensachen (pdf).
- Einspruchsverfahren Patente
- www.admin.ch: Informationen zur Nichtigkeitsklage (Bundesgesetz über die Erfindungspatente)
- www.promarca.ch: In der Broschüre «Markenschutz - leicht gemacht» (pdf 1,5 MB) des schweizerischen Markenartikelverbands finden Sie Hinweise auf mögliche Massnahmen bei Immaterialgüterrechtsverletzungen.
- Informationen zu Fälschung und Piraterie.
Gut zu wissen
- Inhaber von Patenten, geschützten Marken und Designs sowie von Urheberrechten können sich gegen den Import und Export von Fälschungen und Piraterieprodukten wehren. Beantragen Sie bei der Zollverwaltung entsprechende Hilfeleistungen. Die Zollbeamten können darauf verdächtige Produkte vorübergehend an der Grenze zurückhalten. Weitere Informationen und Merkblätter finden Sie auf der Website des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (www.bazg.admin.ch).
Tools
- Swissreg: Die Schutzrechtsdatenbank informiert über Schweizer Marken, Patente, Designs und ergänzende Schutzzertifikate sowie über in der Schweiz geschützte internationale Marken. Sie können ausserdem gezielt nach Veröffentlichungen suchen, wie z. B. nach neuen Eintragungen oder Registeränderungen.
Hilfe
Recherchen
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