Leitfaden für Innovative und Kreative

 

Kein Schutz für:

Nicht patentierbar sind

  • Ideen, Konzepte, blosse Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;
  • Spielregeln, Lotteriesysteme, Lehrmethoden und organisatorische Arbeitspläne;
  • Verfahren der Diagnostik, Therapie und Chirurgie, die am menschlichen oder tierischen Körper angewendet werden;
  • Pflanzensorten, Tierrassen und im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren. Biotechnologische Erfindungen wie z.B. die Gewinnung von humanem Insulin aus Hefezellen sind hingegen patentierbar.
    Züchtungen neuer Pflanzensorten können durch den Sortenschutz geschützt werden.
  • Formschöpfungen lassen sich gegebenenfalls als Design schützen oder sind durch das Urheberrecht geschützt.
  • Computerprogramme «als solche» (sie fallen unter das Urheberrecht). Programmbezogene Erfindungen dagegen können patentierbar sein (z.B. elektronische Steuerungen).
  • Erfindungen, deren Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstösst (beispielsweise Verfahren zum Klonen menschlicher Lebewesen).

 

Gut zu wissen

  • In den Vereinigten Staaten von Amerika ist aufgrund anderer gesetzlicher Grundlagen vieles patentierbar, was in anderen Ländern nicht patentgeschützt werden kann. So erteilt das Patent- und Markenamt der USA (www.uspto.gov) z.B. auch Patente auf Computerprogramme und Geschäftsmethoden.

 

Weitere Informationen

 

Jobs

 

Jobs