Leitfaden für Innovative und Kreative

 

Schutz im Ausland

Um Ihre Erfindung auch im Ausland zu schützen, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen: die direkte Anmeldung im betreffenden Land, die europäische oder die internationale Anmeldung.

 

Achtung:

  • Verpassen Sie beim Ausdehnen des Schutzes auf das Ausland die Prioritätsfrist nicht: Diese 12-monatige Frist beginnt ab Anmeldedatum Ihrer nationalen Patentanmeldung zu laufen. Während dieser Zeit können Sie Ihre Erfindung im Ausland anmelden und dabei das Anmeldedatum Ihrer Erstanmeldung beanspruchen.


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