Leitfaden für Innovative und Kreative

 

Export

Schutzrechte gelten grundsätzlich nur innerhalb der Grenzen des Staates, der sie erteilt. Ein Schweizer Patent schützt eine Erfindung also nur in der Schweiz und in Liechtenstein. Haben Sie Ihre Erfindung auch im Ausland geschützt? Bevor Sie exportieren und vor allem wenn Sie die Erfindung im Ausland nicht geschützt haben, müssen Sie sicherstellen, dass Sie in den anvisierten Märkten keine Schutzrechte von Dritten verletzen.
 

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