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Export
Schutzrechte gelten grundsätzlich nur innerhalb der Grenzen des Staates, der sie erteilt. Ein Schweizer Patent schützt eine Erfindung also nur in der Schweiz und in Liechtenstein. Haben Sie Ihre Erfindung auch im Ausland geschützt? Bevor Sie exportieren und vor allem wenn Sie die Erfindung im Ausland nicht geschützt haben, müssen Sie sicherstellen, dass Sie in den anvisierten Märkten keine Schutzrechte von Dritten verletzen.
Gut zu wissen
- Inhaber von geschützten Marken und Designs sowie von Urheberrechten können sich gegen den Import und Export von Fälschungen und Piraterieprodukten wehren. Beantragen Sie beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit entsprechende Hilfeleistungen. Die Zollbeamten können darauf verdächtige Produkte vorübergehend an der Grenze zurückhalten. Weitere Informationen und Merkblätter finden Sie auf der Website des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (www.bazg.admin.ch).
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