Für IP-Professional
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Alles legal?
Klären Sie ab, ob Sie gesetzliche Auflagen einhalten müssen. Zum Schutz der Gesundheit, der Umwelt oder anderer wichtiger Güter muss für die Herstellung oder Vermarktung bestimmter Produkte (z.B. Arzneimittel, Chemikalien, landwirtschaftliche Hilfsstoffe) die Zulassung oder Bewilligung einer Behörde eingeholt werden: z.B. beim Heilmittelinstitut (swissmedic) oder beim Bundesamt für Gesundheit (BAG). Auch der Patentinhaber braucht eine Zulassung, wenn er ein patentgeschütztes, bewilligungspflichtiges Produkt auf den Markt bringen will. Denn ein Patent gibt seinem Inhaber nicht das Recht, seine Erfindung nach Belieben zu nutzen. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Erfindung genutzt werden darf, bestimmt nicht das Patentgesetz, sondern wird durch andere Gesetze wie z.B. das Heilmittelgesetz oder das Gentechnikgesetz geregelt.
Weitere Informationen
- Übersicht über Bewilligungsverfahren, kantonale Verfahren und reglementierte Berufe (Website des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO).
Aktuelles
Agenda
23.10.2024 | Veranstaltung, Herkunftsangaben, IGE.IPI, News
Internationales Treffen von juristischen Experten für geografische Angaben
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18.09.2024 | Veranstaltung, Veranstaltungen
Conférence sur le partage de données – 17 octobre 2024
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